Stock, Schlüssel, Bedienungsgeld: Was heißt das eigentlich?
Begriffe aus dem Festbetrieb, die du vor der ersten Abrechnung klären solltest.

„Den Stock trägst du hier ein, der Schlüssel kommt später dazu.“
Klingt für erfahrene Kollegen völlig klar. Wenn du neu bist, bleiben gleich zwei Fragen offen.
Bei der Abrechnung lohnt es sich, Begriffe genau zu verstehen. Diese könnten dir im Festbetrieb begegnen.
Stock: dein Startbestand
In manchen Betrieben bezeichnet „Stock“ das Wechselgeld oder Startkapital, mit dem du deine Schicht beginnst.
Es hilft dir beim Kassieren und wird beim Abschluss nach dem vorgesehenen System berücksichtigt. Der Startbestand ist keine neue Einnahme aus der Schicht.
Dein Pro-Tipp: Kläre, wem der Stock gehört, wie die Übergabe dokumentiert wird und an welcher Stelle er in die Abrechnung eingeht.
Schlüssel: erst klären, dann rechnen
„Schlüssel“ kann je nach Betrieb unterschiedliche Bedeutungen haben. Gemeint sein kann etwa eine Berechnungs- oder Verteilungsregel. Auf einer Vorlage kann der Begriff auch einen bestimmten Abrechnungsposten bezeichnen.
Das Wort allein erklärt noch nicht, was du eintragen sollst.
Dein Pro-Tipp: Lass dir die Bedeutung anhand eines Beispiels aus eurem Betrieb zeigen: Was wird berechnet, mit welchen Zahlen und an welcher Stelle?
Bedienungsgeld: dazugehört oder zusätzlich
Bei Bier- und Essensmarken kann angegeben sein, ob Bedienungsgeld enthalten ist. Wann es zusätzlich kassiert wird und welcher Betrag gilt, erfährst du bei der Einweisung.
Dein Pro-Tipp: Nutze die aktuelle Regelung deines Betriebs. Eine Zahl aus einem anderen Zelt oder der letzten Saison hilft dir hier nicht zuverlässig weiter.
Fremdmarken: Marken anderer Betriebe
Eine Fremdmarke wurde von einem anderen Anbieter ausgegeben. Ob dein Betrieb sie annimmt und wie sie abgerechnet wird, muss ausdrücklich geklärt sein.
Dein Pro-Tipp: Lass dir die akzeptierten Ausgaben zeigen. Gleiches Fest bedeutet nicht automatisch gleiche Annahmeregel.
Auslage: Geld, das du vorgestreckt hast
Eine Auslage entsteht, wenn du etwas zunächst selbst bezahlst, das nach eurer Vereinbarung erstattet wird.
Halte Betrag, Anlass und Beleg fest. So lässt sich zuordnen, was noch offen ist.
Dein Pro-Tipp: Kläre vor einem Einkauf, wer ihn freigibt und wie du die Erstattung einreichst.
Die beste Rückfrage
„Kannst du mir zeigen, wie das bei uns gerechnet wird?“
Damit verbindest du den Begriff direkt mit dem Ablauf, den du später brauchst.
Fest steht: Ein vertrautes Wort ersetzt keine klare Erklärung.
Von der Szene. Für die Szene.
