Rechtliche Informationen

Verhaltenskodex für Arbeitgeber

1. Zweck und Geltungsbereich

MyFestBase steht für einen respektvollen, sicheren, fairen und professionellen Umgang zwischen Arbeitgebern und Bewerbern.

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Arbeitgeber, Unternehmen, Veranstalter, Festwirte, Schaustellerbetriebe, gastronomischen Betriebe und sonstigen gewerblichen Nutzer, die auf MyFestBase ein Arbeitgeberprofil führen, Stellenangebote veröffentlichen, Bewerbungen erhalten oder mit Bewerbern kommunizieren.

Der Verhaltenskodex ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von MyFestBase. Mit der Nutzung der Arbeitgeberfunktionen verpflichtet sich der Arbeitgeber, die nachfolgenden Regeln einzuhalten und auch bei seinen Beschäftigten, Führungskräften und sonstigen für ihn handelnden Personen auf deren Einhaltung hinzuwirken.

MyFestBase stellt ausschließlich die technische Plattform zur Veröffentlichung von Stellenangeboten und zur Kontaktaufnahme bereit. Der Arbeitgeber bleibt für sein Verhalten, seine Stellenangebote, seine Auswahlentscheidungen und die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses selbst verantwortlich.

2. Ehrlichkeit und Transparenz

Arbeitgeber müssen gegenüber Bewerbern ehrlich, transparent und zuverlässig handeln.

Insbesondere verpflichten sie sich:

  1. ausschließlich tatsächlich bestehende und verfügbare Stellen auszuschreiben;
  2. Stellenangebote aktuell zu halten und bereits besetzte oder nicht mehr verfügbare Stellen unverzüglich zu deaktivieren;
  3. Tätigkeit, Einsatzort, Beschäftigungszeitraum und wesentliche Anforderungen wahrheitsgemäß zu beschreiben;
  4. Arbeitszeiten, Vergütung und sonstige Leistungen klar und verständlich darzustellen;
  5. bekannte besondere Belastungen oder Anforderungen der Tätigkeit nicht bewusst zu verschweigen;
  6. keine unrealistischen Verdienstmöglichkeiten oder Beschäftigungschancen zu versprechen;
  7. keine falschen Angaben über den Betrieb, die Veranstaltung, die Unterkunft oder die Arbeitsbedingungen zu machen;
  8. Bewerber rechtzeitig über wesentliche Änderungen des Einsatzes zu informieren.

Unzulässig sind insbesondere Lockangebote, nicht bestehende Stellenanzeigen und nachträgliche erhebliche Verschlechterungen der zuvor angegebenen Bedingungen.

3. Faire und diskriminierungsfreie Auswahl

Arbeitgeber behandeln alle Bewerber respektvoll und diskriminierungsfrei.

Niemand darf insbesondere wegen folgender Merkmale benachteiligt, ausgeschlossen, belästigt oder herabgewürdigt werden:

  • ethnische Herkunft,
  • Hautfarbe oder Nationalität,
  • Geschlecht oder geschlechtliche Identität,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung oder Erkrankung,
  • Alter,
  • sexuelle Identität oder Orientierung,
  • Familienstand oder familiäre Situation.

Auswahlentscheidungen sollen sich ausschließlich an sachlichen und für die Tätigkeit erforderlichen Kriterien orientieren.

Bestimmte körperliche, sprachliche, fachliche oder persönliche Anforderungen dürfen nur verlangt werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit tatsächlich erforderlich und rechtlich zulässig sind.

Diskriminierende Stellenanzeigen oder Aussagen wie beispielsweise pauschale Alters-, Geschlechts- oder Herkunftsvorgaben sind unzulässig, sofern hierfür keine rechtlich zulässige berufliche Anforderung besteht.

4. Respektvolle Kommunikation

Arbeitgeber verpflichten sich zu einer sachlichen, höflichen und professionellen Kommunikation.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Beleidigungen und Herabwürdigungen,
  • Bedrohungen und Einschüchterungen,
  • diskriminierende Äußerungen,
  • unerwünschte sexualisierte Bemerkungen,
  • wiederholte unerwünschte Kontaktaufnahme,
  • aggressive oder entwürdigende Sprache,
  • Veröffentlichung privater Nachrichten ohne Berechtigung,
  • bewusste Falschbehauptungen über Bewerber,
  • Druck zur Abgabe oder Änderung einer Bewertung.

Bewerber dürfen nur im Zusammenhang mit einem konkreten Stellenangebot oder einer zulässigen beruflichen Kontaktaufnahme angeschrieben werden. Werbung, Spam, private Annäherungsversuche oder zweckfremde Nachrichten sind nicht gestattet.

Arbeitgeber sollen Bewerber innerhalb einer angemessenen Zeit darüber informieren, wenn eine Stelle bereits besetzt wurde oder die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt wird.

5. Schutz vor Belästigung und Gewalt

MyFestBase verfolgt eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber sexueller Belästigung, Gewalt, Bedrohung, Stalking und anderem übergriffigen Verhalten.

Arbeitgeber haben ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Beschäftigte vor Belästigungen und Übergriffen durch Vorgesetzte, Kollegen, Gäste, Kunden oder sonstige Personen geschützt werden.

Unzulässig sind insbesondere:

  • unerwünschte Berührungen,
  • sexualisierte Bemerkungen oder Nachrichten,
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen,
  • Versprechen beruflicher Vorteile für persönliche oder sexuelle Kontakte,
  • Androhung beruflicher Nachteile bei Zurückweisung,
  • körperliche oder psychische Gewalt,
  • Einschüchterung oder Bedrohung,
  • das bewusste Ignorieren gemeldeter Übergriffe.

Arbeitgeber müssen Meldungen über Belästigungen, Gewalt oder Gefährdungen ernst nehmen, vertraulich behandeln und unverzüglich angemessene Schutzmaßnahmen einleiten.

Beschäftigten dürfen keine Nachteile entstehen, weil sie einen Vorfall melden, Hilfe suchen oder als Zeugen zur Aufklärung beitragen.

Bei akuter Gefahr müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die betroffene Person den Gefahrenbereich verlassen und erforderlichenfalls Polizei, Rettungsdienst oder andere zuständige Stellen verständigen kann.

6. Rechtmäßige und faire Beschäftigungsbedingungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten gegenüber ihren Beschäftigten einzuhalten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Abschluss eines rechtmäßigen Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses,
  • ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigung,
  • Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
  • vollständige und fristgerechte Bezahlung,
  • Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten,
  • Gewährung vorgeschriebener Pausen,
  • Beachtung des Jugend- und Arbeitsschutzes,
  • Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Einhaltung erforderlicher Dokumentationspflichten,
  • Beachtung notwendiger Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnisse.

Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, nicht dokumentierte Arbeitszeiten und die Umgehung gesetzlicher Melde-, Vergütungs- oder Beitragspflichten sind nicht gestattet.

Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht dazu auffordern, unrichtige Angaben gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern oder anderen Stellen zu machen.

7. Vergütung, Trinkgeld und Abrechnung

Die vereinbarte Vergütung muss transparent, nachvollziehbar und fristgerecht abgerechnet werden.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich:

  1. die Vergütung und deren Berechnungsgrundlage vor Aufnahme der Tätigkeit eindeutig mitzuteilen;
  2. alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ordnungsgemäß zu erfassen;
  3. vereinbarte Zuschläge, Fahrtkosten, Auslagen oder sonstige Leistungen korrekt abzurechnen;
  4. Abzüge nur vorzunehmen, wenn sie gesetzlich zulässig oder wirksam vereinbart sind;
  5. Trinkgeldregelungen vor Beginn der Tätigkeit transparent zu erklären;
  6. Beschäftigten keine Trinkgelder, Lohnbestandteile oder sonstigen Zahlungen unberechtigt vorzuenthalten;
  7. eine nachvollziehbare Abrechnung beziehungsweise einen gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltnachweis bereitzustellen.

Kautionen, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Zahlungen, die Bewerber allein für die Bewerbung oder die Aussicht auf eine Beschäftigung leisten sollen, sind unzulässig.

8. Arbeitszeit, Pausen und Erholung

Gerade bei Volksfesten, Veranstaltungen und saisonalen Einsätzen können lange und körperlich belastende Arbeitstage entstehen. Arbeitgeber müssen deshalb besonders auf gesetzlich zulässige Arbeitszeiten und ausreichende Erholungsphasen achten.

Arbeitgeber verpflichten sich:

  • Arbeitszeiten nachvollziehbar zu planen und zu dokumentieren,
  • gesetzlich vorgeschriebene Pausen zu ermöglichen,
  • gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten,
  • Überstunden rechtmäßig zu behandeln,
  • Beschäftigte nicht zu unbegrenzten oder gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten zu drängen,
  • Schichten personell so zu planen, dass notwendige Pausen tatsächlich genommen werden können,
  • Minderjährige nur im gesetzlich zulässigen Umfang einzusetzen.

Auch in Zeiten hohen Besucheraufkommens oder kurzfristiger Personalengpässe dürfen zwingende Schutzvorschriften nicht umgangen werden.

9. Arbeitsschutz und sichere Arbeitsbedingungen

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich.

Er muss insbesondere:

  1. mögliche Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeit beurteilen;
  2. erforderliche Schutzmaßnahmen treffen;
  3. Beschäftigte vor Arbeitsbeginn ausreichend einweisen und unterweisen;
  4. sichere Arbeitsmittel und erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen;
  5. Fluchtwege, Notausgänge und Rettungsmöglichkeiten freihalten;
  6. über zuständige Ansprechpartner und Notfallmaßnahmen informieren;
  7. Arbeitsunfälle ordnungsgemäß dokumentieren und melden;
  8. besondere Gefahren durch Hitze, Kälte, Lärm, Gedränge, Alkohol, schwere Lasten oder lange Stehzeiten angemessen berücksichtigen;
  9. Beschäftigte vor Gewalt, Belästigungen und aggressivem Verhalten durch Gäste oder Dritte schützen;
  10. bei erkennbarer Überlastung, Erkrankung oder akuter Gefahr angemessen reagieren.

Beschäftigte dürfen nicht angewiesen werden, gefährliche Arbeiten ohne erforderliche Einweisung, Qualifikation oder Schutzausrüstung durchzuführen.

10. Alkohol, Drogen und beeinträchtigende Substanzen

Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen während der Arbeit auffordern oder drängen.

Alkoholkonsum darf nicht als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Team, für Trinkspiele, Verkaufsaktionen oder den Erhalt beruflicher Vorteile verlangt werden.

Der Arbeitgeber muss eingreifen, wenn die Sicherheit von Beschäftigten oder Gästen durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gefährdet ist.

Betriebliche Regelungen zum Umgang mit Alkohol müssen transparent, verhältnismäßig und für vergleichbare Beschäftigte einheitlich sein.

11. Unterkunft, Verpflegung und Transport

Werden Unterkunft, Verpflegung oder Transport angeboten oder vereinbart, müssen die hierzu gemachten Angaben richtig und vollständig sein.

Eine bereitgestellte Unterkunft muss insbesondere:

  • sicher und grundsätzlich bewohnbar sein,
  • den vereinbarten Bedingungen entsprechen,
  • ausreichende Schlaf- und Erholungsmöglichkeiten bieten,
  • über zumutbare sanitäre Einrichtungen verfügen,
  • die Privatsphäre der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.

Kosten, Kautionen, Abzüge und Nutzungsbedingungen müssen vor Vertragsabschluss transparent mitgeteilt werden.

Arbeitgeber dürfen persönliche Dokumente, Ausweise, Pässe oder Bankkarten von Beschäftigten nicht als Sicherheit einbehalten.

Bei vom Arbeitgeber organisiertem Transport sind die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Beschäftigte dürfen nicht von erkennbar fahruntüchtigen Personen befördert werden.

12. Schutz persönlicher Daten

Bewerberdaten dürfen ausschließlich für das konkrete Bewerbungsverfahren und ein daraus entstehendes Beschäftigungsverhältnis verwendet werden.

Arbeitgeber dürfen insbesondere nicht:

  • Bewerberdaten ohne Rechtsgrundlage an andere Unternehmen oder Personen weitergeben,
  • Kontaktdaten für private oder werbliche Zwecke verwenden,
  • Profile oder Bewerbungsunterlagen öffentlich verbreiten,
  • Bewerberdaten verkaufen,
  • unzulässige Bewerberlisten oder Schattenprofile erstellen,
  • besonders persönliche Informationen verlangen, die für die Stelle nicht erforderlich sind.

Nur Personen, die unmittelbar mit der Auswahl oder Einstellung befasst sind, dürfen Zugriff auf Bewerberdaten erhalten.

Nicht mehr erforderliche Daten sind unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu löschen. Für eine längerfristige Aufnahme in einen Bewerberpool ist grundsätzlich eine gesonderte Einwilligung erforderlich.

13. Verantwortung für Mitarbeiter und Beauftragte

Der Arbeitgeber stellt sicher, dass auch die Personen, die über sein Arbeitgeberkonto oder in seinem Namen handeln, diesen Verhaltenskodex einhalten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Geschäftsführer,
  • Betriebsleiter,
  • Personalverantwortliche,
  • Schicht- und Teamleiter,
  • externe Personalverantwortliche,
  • sonstige bevollmächtigte Mitarbeiter.

Der Arbeitgeber darf den Plattformzugang nur solchen Personen zur Verfügung stellen, die zur Nutzung berechtigt und über die geltenden Regeln informiert sind.

Handlungen dieser Personen können dem Arbeitgeberkonto zugerechnet werden.

14. Umgang mit Absagen, Ausfällen und Konflikten

Arbeitgeber sollen Bewerber so früh wie möglich informieren, wenn:

  • eine Stelle nicht mehr verfügbar ist,
  • sich Einsatzzeit oder Einsatzort wesentlich ändern,
  • ein vereinbarter Einsatz abgesagt wird,
  • sich die Vergütung oder andere wesentliche Bedingungen ändern,
  • Unterkünfte oder vereinbarte Leistungen nicht bereitgestellt werden können.

Bei Konflikten ist zunächst eine sachliche und respektvolle Klärung zwischen den Beteiligten anzustreben.

Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht durch Drohungen, öffentliche Bloßstellung, unwahre Bewertungen oder die unzulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten unter Druck setzen.

Die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche der Beteiligten bleiben unberührt.

15. Bewertungen und Plattformintegrität

Arbeitgeber dürfen das Bewertungs- und Reputationssystem von MyFestBase nicht manipulieren.

Untersagt sind insbesondere:

  • Eigenbewertungen,
  • gekaufte oder erfundene Bewertungen,
  • Druck auf Beschäftigte zur Abgabe positiver Bewertungen,
  • Vorteile als Gegenleistung für positive Bewertungen,
  • Nachteile oder Drohungen wegen einer kritischen Bewertung,
  • Bewertung einer Person ohne tatsächlichen beruflichen Kontakt,
  • Veröffentlichung vertraulicher oder personenbezogener Informationen,
  • Verwendung mehrerer Konten zur Beeinflussung des Bewertungsergebnisses.

Arbeitgeber können Bewertungen über die vorgesehene Meldefunktion melden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen die Bewertungsregeln bestehen.

Eine rechtmäßige, sachliche und auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhende kritische Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie dem Arbeitgeber nicht gefällt.

16. Meldung von Verstößen

Bewerber und andere Nutzer können mögliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex über die Meldefunktion der Plattform oder unter info@myfestbase.com an MyFestBase melden.

Eine Meldung sollte möglichst folgende Angaben enthalten:

  • das betroffene Arbeitgeberprofil oder Stellenangebot,
  • eine Beschreibung des Vorfalls,
  • Zeitpunkt und Ort des Vorfalls,
  • gegebenenfalls vorhandene Nachweise,
  • eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.

Meldungen werden vertraulich und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben behandelt. MyFestBase kann die Beteiligten zur Stellungnahme auffordern und erforderliche Informationen oder Nachweise anfordern.

MyFestBase ersetzt keine Polizei, Rettungsleitstelle, Aufsichtsbehörde oder arbeitsrechtliche Beratung. Bei akuter Gefahr sind unverzüglich die zuständigen Notruf- oder Sicherheitsstellen zu kontaktieren.

17. Folgen von Verstößen

Bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann MyFestBase unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Hinweis oder Verwarnung;
  2. Aufforderung zur Änderung oder Entfernung eines Inhalts;
  3. Ablehnung oder Löschung eines Stellenangebots;
  4. Einschränkung einzelner Plattformfunktionen;
  5. vorübergehende Sperrung des Arbeitgeberkontos;
  6. dauerhafte Sperrung und außerordentliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses;
  7. Sicherung erforderlicher Nachweise;
  8. Meldung an zuständige Behörden, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine sofortige Sperrung ohne vorherige Verwarnung erfolgen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Gewalt oder konkreten Gewaltandrohungen,
  • sexueller Belästigung oder Übergriffen,
  • Menschenhandel oder Ausbeutung,
  • Schwarzarbeit oder systematischer Lohnvorenthaltung,
  • Identitätstäuschung oder Betrug,
  • erheblicher Gefährdung von Beschäftigten,
  • wiederholter Diskriminierung,
  • Manipulation oder Vernichtung relevanter Nachweise.

Soweit gesetzlich erforderlich und mit dem Schutz betroffener Personen vereinbar, wird der Arbeitgeber über die wesentlichen Gründe der Maßnahme und bestehende Beschwerdemöglichkeiten informiert.

18. Zustimmung des Arbeitgebers

Mit der Registrierung als Arbeitgeber beziehungsweise der Nutzung der Arbeitgeberfunktionen bestätigt der Arbeitgeber:

  • diesen Verhaltenskodex gelesen und verstanden zu haben,
  • die darin enthaltenen Regeln einzuhalten,
  • nur berechtigten Personen Zugriff auf sein Arbeitgeberkonto zu gewähren,
  • für sichere, faire und rechtmäßige Beschäftigungsbedingungen zu sorgen,
  • Verstöße innerhalb seines Verantwortungsbereichs angemessen zu untersuchen und abzustellen.

Stand: August 2026

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